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Datenschutz:
- Feststellung des Datenschutzniveaus
- Ermittlung des Handlungsbedarfs
- Entwicklung von Richtlinien und Anweisungen
- Erstellung und Pflege von Verfahrensübersichten
- Beratung bei der Auswahl und der Einführung von spezifischen IT‑Anwendungen und Prüfung ihrer Datenschutzkonformität
- Durchführung der Vorabkontrolle gem. § 4d Abs. 5 und 6 BDSG (Bundesdatenschutzgesetz)
- Vorschläge zur datenschutzgerechten Gestaltung von Verträgen mit externen Geschäftspartnern
- Information über datenschutzrechtlich relevante Gesetze, Richtlinie und Vorschriften
- Schulung und Information Ihrer Mitarbeiter im datenschutzgerechten Umgang mit personenbezogenen Daten (gem. § 4g Abs. 1 S. 3 Ziff. 2 BDSG)
- Überprüfung der datenschutzgerechten Gestaltung des Internetauftritts des Auftraggebers hinsichtlich der Anforderungen von Telemediengesetz (TMG) und sonstiger zur Anwendung gelangender Datenschutzgesetze
- Vorschläge zur datenschutzgerechten Gestaltung von arbeitsvertraglichen Regelungen zur (ggf. privaten) Nutzung von E‑Mail und Internet durch Ihre Mitarbeiter
- Ansprechpartner in allen Datenschutzangelegenheiten und Beantwortung von Anfragen von außen
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